Änderungen Erbschaftssteuer 2023 für Immobilien mit Beispiel

Seit 2023 stehen umfangreiche Änderungen der Erbschaftssteuer für Immobilien an. Das „Jahressteuergesetz 2022“ beinhaltet zwar finanzielle Entlastungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen, gleichzeitig müssen Erben und Beschenkte zum Teil deutlich tiefer in die Tasche greifen.

An den Freibeträgen für die Übertragung von Immobilien wird seitens der Gesetzgebung nicht gerüttelt, sehr wohl aber an der Wertberechnung. Teurer wird es in den allermeisten Fällen dennoch. Alle Infos zu diesem Thema und was es für Erben und Beschenkte zu beachten gilt, finden Sie hier:

Was ändert sich an der Erbschaftssteuer?

Die Bewertung der Immobilien soll ab 2023 geändert werden. Um zu ermitteln, ob und wie hoch eine Erbschaftssteuer anzusetzen ist, braucht es im Erbfall eine Wertermittlung. Diese erfolgte bisher im bekannten Sachwert oder Ertragswertverfahren. Daran wird nun geschraubt, und zwar nach oben.

Wann treten diese Änderungen in Kraft?

Noch sind diese Änderungen nicht endgültig beschlossen. Geplant ist das Inkrafttreten jedoch für 2023. Das Verabschiedungsdatum des Gesetzes spielt ohnehin keine Rolle, denn: Der Stichtag wird, nach aktuellem Stand, rückwirkend auf den 01. Januar 2023 gelegt werden. Somit gelten die neuen Regelungen für alle nun stattfindenden Erbfälle und Schenkungen.

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger
Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur […] Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wird diesem fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf entsprochen.

Einleitende Worte des Bundesministerium der Finanzen zum Jahressteuergesetz 2022

Welche konkreten Änderungen sind geplant?

Ziel der Änderungen ist es, den Wert einer Immobilie seinem Marktwert bzw. Verkaufswert anzugleichen. Dies geschieht über mehrere Hebel:

  • Anhebung der Gesamtnutzungsdauer von 70 auf 80 Jahre (=Restwert wird größer)
  • Sachwertfaktor steigt um bis zu 0,4 (=rechnerische Wertsteigerung)
  • Einführung Regionalfaktor (Wertsteigerung je nach Region)
  • Ertragswertverfahren: Senkung Liegenschaftszins, Neuermittlung Bewirtschaftungskosten

Rechenbeispiel der neuen Wertermittlung:

Erben/Schenken bis 2022BerechnungErben/Schenken ab 2023Berechnung
Wert der Immobilie („Gebäudeherstellungswert“): 215.000 €Wert der Immobilie („Gebäudeherstellungswert“): 215.000 €
– Altersminderungswert55.000 €– Altersminderungswert46.000 €
= Gebäudesachwert160.000 €= Gebäudesachwert169.000 €
+ Bodenwert240.000 €+ Bodenwert240.000 €
= Summe400.000 €= Summe409.000 €
x Sachwertfaktor0,9x Sachwertfaktor(bis zu) 1,3
= Summe360.000 €= Summe531.700 €
x Regionalfaktor (bis inklusive 2022 nicht vorhanden)x Regionalfaktor (neu ab 2023)1,1 (mindestens)
= Summe360.000 €= Summe584.870 €
– Freibetrag für 1 Kind400.000 €– Freibetrag für 1 Kind400.000 €
= zu versteuernder Wert0 €= zu versteuernder Wert184.870 €
Rechenbeispiel nach der Änderung der Erbschaftssteuer 2023. Insbesondere der Sachwertfaktor und der Regionalfaktor treiben die Immobilienwerte nach oben (der Sachwertfaktor allein um bis zu 30 Prozent).

In diesem Beispiel würden Steuerzahlungen von rund 20.336 € fällig werden. Bis Ende 2022 hätten die Erben oder Beschenkten keinerlei Steuern abführen müssen.

Wie kann man die neue Erbschaftssteuer umgehen?

Verträge aus dem Jahr 2022 sind nicht betroffen, da der Stichtag der Gesetzesänderung auf den 01. Januar 2023 gelegt werden soll. Immobilien konnten im letzten Jahr noch unter dem bisherigen Berechnungsmodell verschenkt werden. Private Abmachungen oder Verträge aus 2022 gelten allerdings nicht: Es zählt der Termin des notariellen Vertrages.

Freibeträge bei Schenkung und Erbe von Immobilien

Glücklicherweise soll sich nichts an den Freibeträgen ändern. Das heißt, sie sinken nicht, werden jedoch auch nicht an die neuen (höheren) Immobilienwerte angepasst. Die Freibeträge (für das Erben und Schenkungen) sind genau festgelegt:

  • 500.000 € für Ehegatten bzw. Lebenspartner
  • 400.000 € für Kinder bzw. Stiefkinder
  • 400.000 € für Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind (somit gleichgestellt mit den Kindern)
  • 200.000 € für Enkel
  • 100.00 € für Eltern und Großeltern der/des Verstorbenen
  • 20.000 € für alle weiteren berechtigten Personen

Wie im oberen Rechenbeispiel und anhand dieser Liste zu sehen ist, greifen die Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad bzw. Familienkonstellation. Doch es gibt auch Sonderregelungen.

Ausnahmen für die Erbschaftssteuer

Bleiben im Erbfall Ehepartner/Lebenspartner zurück, entfällt die Erbschaftssteuer vollständig – unter einer Bedingung: der/die Hinterbliebene muss die Immobilie weiterhin für mindestens 10 Jahre bewohnen. In diesem Falle spielt die Wohnfläche keine Rolle, was bei einer Erbschaft durch die Kinder anders ist. Hier gibt es eine Grenze von 200 Quadratmetern, die steuerfrei bleiben. Flächen darüber hinaus werden dann besteuert.

Unterschied Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Wie die Auflistung (oben) zeigt, sind sowohl die Freibeträge (nach Verwandtschaftsgrad) sowie die angelegten Steuersätze gleich. In erster Linie ist der Anlass ein anderer: Also der Sterbefall oder eine Schenkungsabsicht. Darüber hinaus lassen sich mit Schenkungen aber Steuern sparen!

Sitz von Weidener Immobilien in Gera mit Blick über den Stadtteil
Haus, Erbschaft und Schenkungssteuer: Das Jahressteuergesetz wirbelt die Weitergabe von Immobilien stark durcheinander.

Steuer umgehen: Immobilien langfristig verschenken

Unter dem alten Berechnungsmodell ließen sich Immobilien bis Ende 2022 noch vergleichbar kostengünstig verschenken bzw. vererben. Ab diesem Jahr müssen Eigentümer etwas geschickter und vor allem langfristiger denken: Die nach wie vor geltenden Freibeträge lassen sich mehrfach nutzen.

Sie erneuern sich alle 10 Jahre, sodass sie sich bei einer langfristig gedachten Schenkung addieren. Dabei werden immer nur Teile der Immobilie verschenkt, die jeweils unter dem passenden Freibetrag liegen. 10 Jahre später wird ein weiterer Teil verschenkt, und so weiter. So lässt sich über die Dauer die Erbschaftssteuer sparen, auch wenn die jeweiligen Kosten für die Notarbesuche zu beachten sind.

Haus verschenken oder vererben: Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer werden steigen.
Wenn sich der berechnete Gebäudeherstellungswert des Hauses erhöht, steigen auch die Steuern – auch wenn dies oft nichts mit dem Verkehrswert zu tun hat. Zumindest lässt sich aber eine Schenkung gut planen und so Steuern sparen.

Todesfall 2022 und Erbschaftssteuer 2023?

Wie steht es um Erbschaften, die jetzt im aktuellen Jahr 2023 abgewickelt werden, bei denen der Todesfall jedoch noch im alten Jahr liegt? Hier gilt, dass das Finanzamt zur Berechnung der Erbschaftssteuer den Stichtag des Todestages heranzieht. In einem solchen Falle würde demnach die alte (und somit in den meisten Fällen günstigere) Berechnung zugrunde gelegt.

Lebenslanges Wohnrecht senkt den Wert der Immobilie

In einigen Fällen kann es nötig/sinnvoll sein, den Wert einer Immobilie weiter zu senken. Ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht ist ein Mittel, um dies zu erreichen. Selbstverständlich sollten sich alle Beteiligten über die Konsequenzen dieser Grundbucheintragung (!) im Klaren sein.

Erbschaft und Haus: Die Weitergabe von Immobilien ist ein Thema, dass nicht nur Ehepartner/Lebenspartner, sondern auch Großeltern und Kinder betrifft. Unsere Erfahrung: Lieber gemeinsam und zu Lebzeiten klären, als später deutlich tiefer in die Tasche greifen zu müssen.

Fazit

Das „Jahressteuergesetz 2022“ wird ab dem Jahr 2023 den meisten Erben und Beschenkten saftige Mehrkosten bescheren – zugunsten der Staatskasse. Wie sich weitere, ebenfalls erhebliche Kosten für Eigentümer ergeben könnten, lesen Sie hier.

Abschluss: Schreibt man Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer mit zwei „s“?

Das Wort „Erbschaftssteuer“ ist sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch, in geschriebener Form als auch im aktuellen Duden mit dem Fugen-S versehen. Lediglich in Gesetzestexten lässt es sich ohne diesen Verbindungsbuchstaben als „Erbschaftsteuer“ finden. Gleiches gilt für die Schenkungssteuer/Schenkungsteuer.

Danke, dass wir Sie mit diesem Artikel informieren durften. Für rechtsverbindliche Auskünfte holen Sie bitte den Rat von spezialisierten Anwälten und Steuerberatern ein.

  17. Dezember 2022
  Kategorie: Allgemein
  1. Die Erbschaftssteuer 2023 wird mehrere Änderungen mit sich bringen, die sich auf die Höhe der zu entrichtenden Steuern auswirken können. Eine der wichtigsten Änderungen ist der neue einheitliche Freibetrag, der den Betrag erhöht, den eine Einzelperson von ihrem steuerpflichtigen Nachlass ausnehmen kann.

    Nach dieser Bestimmung kann eine Einzelperson bis zu 11.700.000 $ von ihrem steuerpflichtigen Nachlass ausnehmen; bei Ehepaaren erhöht sich diese Zahl auf 23.400.000 $. Das bedeutet, dass ein verheiratetes Paar über mehr als den doppelten Freibetrag im Vergleich zu dem verfügt, den es vor 2023 gehabt hätte. https://nachrichtenmorgen.de/

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